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Parkerleichterungen für blinde Menschen„Jeder blinde Mensch, der im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ stehen hat, kann bei der für seien Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Parkausweis erhalten. Dieser berechtigt Bei dessen Beantragung ist der „§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis“ der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Anwendung zu bringen. Ausführlichere Details werden in den entsprechend zugeordneten „Seit 2001 gibt es auch einen europäischen Parkausweis, der in den Mitgliedstaaten der EU anerkannt wird. Damit können aber nur diejenigen Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden, die in dem jeweiligen Allgemeine Verwaltungsvorschrift als PDF Datei
Literatur [1] „Ratgeber Recht“, DBSV-Broschüre 2008 |
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