Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm
in einer Pressekonferenz stellte der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen die „Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit (Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm – ThüBaFF)“ vor.
Über die inhaltlich breit angelegte Richtlinie können beispielsweise Zuwendungen für die Herstellung oder Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen, Wegen und Plätzen, von Fahrzeugen, aber auch von Informations- und Kommunikationstechnologien gewährt werden.
Zuwendungsempfänger können natürliche Personen und juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz im Freistaat Thüringen sein. Die maximale Fördersumme beträgt 80%. Der Eigenanteil kann auch mit Drittmitteln (aber nicht über Landesmittel) erbracht werden.
Die Förderhöchstgrenze beträgt 100.000€, für natürliche Personen jedoch 10.000 €. Die Gesamtkosten müssen 5000 € überschreiten (Bagatellgrenze). Für öffentliche Gebietskörperschaften liegt die Bagatellgrenze bei 7500 €.
In der Pressekonferenz wurde darauf hingewiesen, dass die Bewilligung in Abstimmung mit den Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen erfolgt – auch bei Anträgen privater Personen. Insofern empfiehlt sich in jedem Fall eine frühzeitige Abstimmung mit den jeweiligen Beauftragten.
Die Anträge können bereits jetzt gestellt werden. Voraussichtlich bis Ende der Woche stehen hierfür auf der Webseite des Landesbeauftragten und der Thüringer Aufbaubank die barrierefreien Antragsdokumente zur Verfügung. Bei Letzterer sind die Anträge einzureichen.
Im Folgenden finden Sie
sowie
als PDF.