Kategorie: Aktuell
Louis Braille Festival 2024 in Stuttgart
das fünfte Louis Braille Festival wird vom 3. – 5. Mai 2024 in Stuttgart stattfinden.
Nach fünf Jahren holen der DBSV, der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSVW) und die Nikolauspflege – Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen – das Festival in die schwäbische Metrole. Menschen mit und ohne Sehbeeinträchtigung gestalten das Programm für ein Festival, das das Miteinander feiert. Ob Abendshows, „Rudelsingen“, Hörspiele, Konzerte, Gaming, Markt der Begegnungen, Tanzen oder Führhundlounge: Das Louis Braille Festival wird in der Liederhalle und dem angrenzenden Hotel Maritim mit der historischen Reithalle ein vielfältiges Programm bieten – zum Mitmachen und gemeinsamen Erleben mit Familienangehörigen, Freunden und Freundinnen aus ganz Deutschland und Europa.
Auf der Webseite www.dbsv-festival.de finden Sie die aktuellen Infos zum Louis Braille Festival. Sie werden selbstverständlich im Laufe der Vorbereitungen kontinuierlich ergänzt. Mit Programm-Vorschlägen und Anregungen zum Festival können Sie sich gern wieder an info@dbsv-festival.de wenden. Wir freuen uns auf Sie beim Louis Braille Festival 2024!
Inklusionsmonitor 2022
Vorstellung der Ergebnisse des “Inklusionsmonitors 2022” am 5. Dezember ab 12:00 Uhr im Thüringer Landtag
In diesem Jahr setzt die regelmäßig durchgeführte Erhebung den Schwerpunkt auf das Thema “Inklusion trotz(t) Krisen – Inflation, Isolation, Information”. Die Ergebnisse werden im Beisein von Herrn D. Bergner, Vizepräsident des Thüringer Landtags, sowie Herrn Hermann Binkert vom Markt- und Sozialforschungsinstitut INSA-CONSULERE GmbH im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung im Plenarsaal des Landesparlaments vorgestellt und sind im Anschluss auch auf den TLMB-Seiten zu finden.
Der Livestream wird unter dem Link: https://parldok.thueringer-landtag.de/player/ verfügbar sein.
Folgender Ablauf ist geplant:
12.00 Uhr Begrüßung des TLMB, Herr Leibiger und Grußwort des Landtagsvizepräsidenten, Herrn Bergner (FDP)
12.15 – 13.00 Uhr Präsentation und Vorstellung des Inklusionsmonitors 2022 von Herrn Binkert, Insa Consulere GmbH, im Beisein des Landtagsvizepräsidenten, Herrn Bergner sowie des TLMB, Herrn Leibiger
13.00 – 13.20 Uhr Austausch/Diskussion der Teilnehmer/-innen zum Ergebnis des Monitors, ggf. Ausblick/Themen-Vorschläge für den Inklusionsmonitor 2023
13.20 -13.40 Uhr Kaffeepause
13.40 – 13.50 Uhr Information des TLMB, Herr Leibiger, zum Bund-Länder-Treffen am 3. und 4.11.2022 in Erfurt und der “Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030”
13.50 – 14.05 Uhr Informationen der Landesfachstelle Barrierefreiheit (LAFBA) zum Bewilligungsstand des Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramms (ThüBaFF), Netzwerkarbeit und -treffen sowie kurzer Ausblick auf 2023
14.05 – 14.20 Uhr Auswertung des 1. Thüringer Inklusionstages am 3.09.2022 sowie Vorstellung abgeleiteter Maßnahmen für den Thüringer Landtag sowie Verbesserungsvorschläge für den nächsten Inklusionstag
14.20 – 14.40 Uhr Gemeinsamer Austausch/Diskussion der Gremien (LBB, LAG und AG 8) zu aktuellen Themen und zukünftigen Anliegen (u.a. Erstellung Kommunaler Aktionspläne 2023 usw.)
14.40 – 14.45 Uhr Verabschiedung der Teilnehmer/-innen durch den TLMB, Herrn Leibiger
Ca. 14.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Steuererklärung leicht gemacht! Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2021. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.
Die Neuauflage berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die am 18. März 2021 durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz in Kraft getreten sind. Ebenfalls berücksichtigt sind die zum 1. Januar 2021 wirksam gewordenen Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten Pauschbeträge. Mit diesem Gesetz wurden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt und neue Pflege Pauschbeträge für die Pflege von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 und 3 eingeführt. Auch müssen behinderungsbedingte Fahrtkosten jetzt nicht mehr im Einzelnen nachgewiesen werden. Stattdessen gibt es einen Fahrtkosten-Pauschbetrag.
Aktuelle Informationen gibt es darüber hinaus zum Kindergeld. Gestiegen auf nunmehr 9.984 Euro ist der Grundfreibetrag, der für den Kindergeldanspruch von Eltern, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben, von Bedeutung ist.
Das Steuermerkblatt 2021/2022 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos als Download zur Verfügung.
Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Große Sorge um Flüchtende mit Behinderungen
Ukraine Konflikt: Schreiben der Bundes- und Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine und der zunehmenden Zahl an Flüchtenden appellieren die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, die besonderen Belange von Geflüchteten mit Behinderungen in den Blick zu nehmen.
In einem offiziellen Schreiben an die Bundesministerin des Auswärtigen, die Bundesministerin des Inneren und für Heimat, die Innenministerkonferenz, die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Integrationsministerkonferenz führen sie aus, welche Aspekte für eine gute Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten mit Behinderungen berücksichtigt werden sollten:
- Systematische Identifizierung von Geflüchteten mit Behinderungen und ihrer Bedarfe bei Ankunft – Benennung übergeordneter Lotsen auf Landesebene zur Koordination erster Schritte nach Ankunft.
- Unmittelbare Bereitstellung dringend erforderlicher Hilfsmittel.
- Bedarfsgerechte Unterbringung – möglichst außerhalb von Sammelunterkünften.
- Für die medizinische Versorgung der Vertriebenen, die nach §§ 4 und 6 AsylbLG erfolgt, ist mit den Krankenkassen flächendeckend eine „auftragsweise Betreuung“ nach § 264 Abs. 1 SGB V zu vereinbaren.
- Die Kommunen sind auf die Sonderregelung des § 6 Absatz 2 AsylbLG für Vertriebene hinzuweisen. Diese Regelung ist weiter als § 6 Abs. 1 AsylbLG, der für Asylbegehrende gilt. Vertriebenen, die besondere Bedürfnisse haben, wird danach die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt. Damit haben Vertriebene mit Behinderungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Gleiches gilt für psychotherapeutische Leistungen. Um eine möglichst einheitliche und unkomplizierte Leistungsgewährung zu ermöglichen, ist z.B. durch ein Rundschreiben darüber zu informieren.
- Sicherstellung, dass für die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Schutzmaßnahmen für Frauen und andere schutzbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderungen, getroffen sind bzw. werden (vgl. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG).
- Unverzügliche Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in Kitas und Schulen.
- Schneller und unkomplizierter Zugang zu tagesstrukturierenden Maßnahmen (z.B. Tagesstätten der gemeindepsychiatrischen Dienste und Werkstätten für behinderte Menschen).
- Barrierefreie Informationsangebote, Informationen in Leichter Sprache, Dolmetschung sowie Gebärdensprachdolmetschung vorhalten.
Zudem wird auf das Beratungsangebot der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) hingewiesen.
Darüber hinaus gilt die besondere Sorge der Beauftragten den Menschen, die aufgrund ihrer hohen Vulnerabilität nicht eigenständig in der Lage sind, die Ukraine zu verlassen. Hierfür müssten dringend humanitäre Korridore geöffnet und für die Rettung dieser Personengruppen genutzt werden. Außerdem sei die Situation von Kindern mit und ohne Behinderungen in ukrainischen Pflege- oder Waisenheimen Besorgnis erregend. Hierzu die Beauftragten: „Wir begrüßen es, wenn die Bundes- und Landesregierungen ein Aufnahme-Programm für diese Kinder unverzüglich auflegen.“
Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2022 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Schreiben der Bundes- und Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Sprecher der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern ist derzeit Michael Welsch (Sachsen).
Kontakt: Regine Laroche, presse@behindertenbeauftragter.de