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Resolution des BSVT e.V. (Wahlprüfsteine)

Wahlprüfsteine in Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahlen 2021

  1. 80% der Informationen in unserer Gesellschaft werden über das Auge aufgenommen. Ein Blinder hat somit große Einschränkungen hinzunehmen! Die Teilhabe für Blinde und hochgradig Sehbehinderte am Leben ist daher oft nur eingeschränkt möglich. Ein selbstbestimmtes Leben ist jedoch das Ziel des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Mit der Ratifizierung am 26.März 2009 gilt dieses Übereinkommen auch innerstaatlich als Bundesrecht. Dabei ist die Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen eine Grundvoraussetzung. Für Blinde ist besonders die Barrierefreiheit im Kommunikationsbereich (Internetseiten und mobile Anwendungen) wichtig.

Frage:

  • Wie unterstützen Sie als Kandidat für den Thüringer Landtag konkret diesen Prozess, insbesondere bei der Verwirklichung des Thüringer Maßnahme planes zur Umsetzung der UN-BRK?
  • Es gibt 9 Arbeitsgruppen (AG), in welcher Arbeitsgruppe haben Sie bisher mitgewirkt und wie wird die weitere Arbeit zur Schaffung von Barrierefreiheit in ihrer Partei organisiert?
  1. Unser Verband setzt sich mit vielen ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern für die Inklusion behinderter Menschen in unserem Land ein. Dafür sind, ebenso wie in den Parteien, komplexe organisatorische und logistische Strukturen notwendig. Diese Organe und Gremien der Vereine bestehen fast immer ausschließlich aus Menschen, die an derselben Behinderung leiden, wie diejenigen für die sie sich einsetzen. Trotz Verwendung moderner Hilfsmittel bleiben in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit der Vorstände wesentliche Bereiche offen, die aufgrund der Behinderung nicht möglich sind. Dabei leisten gerade diese Vorstände mit ihrer Arbeit einen bedeutenden Beitrag dafür, dass viele behinderte Menschen, unabhängig der Mitgliedschaft in den Vereinen, besser ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wahrnehmen können. Leider gibt es hier eine Lücke in der Versorgung mit der Arbeitsassistenz, da die Vorstandstätigkeit durch behinderte Menschen unzureichend geregelt ist. Dadurch erhalten diese ehrenamtlich arbeitenden Vorstände zurzeit keinerlei Unterstützung als Ausgleich zu ihrer Behinderung, im Sinne einer Arbeitsassistenz.

Frage:

  • Stimmen Sie mit unserer Meinung überein, dass dieser Zustand nicht länger tragbar ist?
  • Wird sich Ihre Partei für eine Arbeitsassistenz von Vereinen mit anerkannt behinderten Vorständen einsetzen?
  • Wie könnte ein Modell aussehen, eine Arbeitsassistenz für Vereine mit behinderten Vorständen zu realisieren?
  1. Es ist derzeit eine Förderung von 70% der Personalkosten der überregionalen Beratungsstellen über die GFAW und ein Eigenanteil von 30% zutragen. Bisher wurde über die Blindenstiftung dieser Eigenanteil getragen. Die Erträgnisse der Stiftung werden überwiegend für eigene Personal- und Sachkosten aufgewendet und stehen nur noch zu einem geringen Anteil zur Kofinanzierung für die Beratungstätigkeit zur Verfügung.

Die Förderung durch die GfAW beläuft sich stets auf einen bestimmten Bewilligungszeitraum von einem Jahr. Auch wenn beide Personalstellen der ÜBS Heilbad Heiligenstadt und ÜBS Ostthüringen über einen unbefristeten Arbeitsplatz verfügen, so sind beide Personalstellen von den Fördermittelgebern abhängig.

Frage:

  • Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Überregionalen Beratungsstellen (ÜBS) Heilbad Heiligenstadt und Ostthüringen so zu unterstützen, dass eine gewisse Planungssicherheit sowohl für den Gesamtverband und dessen Mitglieder, als auch für die Angestellten der oben genannten Beratungsstellen vorhanden ist?
  1. Die derzeitig gültigen Richtlinien zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen, fördert nur die Personalkosten bei Beratungsstellen. Für Sinnesbehinderte, besonders Blinde ist es im Ehrenamt nicht möglich das Rechnungswesen, die Finanzbuchhaltung oder die Lohnbuchhaltung selber zu erledigen oder entsprechend des Vereinsrechtes zu kontrollieren.

Aus der Richtlinie:

„2       Gegenstand der Förderung…

Gefördert werden unter 1.2 notwendige Sachausgaben der geschäftsführenden Stelle eines Verbandes oder Vereines und unter 1.3 notwendige Sach- und Personalausgaben der Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen.“

Warum werden keine Personalkosten für die geschäftsführende Stelle gefördert. Hier kann mit geringem Aufwand die Richtlinie geändert werden.

Frage:

  • Können Sie sich eine Änderung der Richtlinie vorstellen und wie kann kurzfristig eine Lösung herbeigeführt werden?
  1. Das Bundesland Thüringen zahlt den blinden Menschen das Landesblindengeld im Rahmen des Sinnesbehindertengesetzes. Dies beträgt monatlich 400,00 €. Dafür sind die Betroffenen sehr dankbar, da ja so doch ein finanzieller Spielraum für blindenspezifische Ausgaben vorhanden ist. Im nationalen Vergleich liegt die Höhe des Blindengeldes von Thüringen etwa im unteren Mittelfeld.

Frage:

  • Wäre es möglich die Errungenschaften des Landesblindengeldes so auszubauen, dass ab der nächsten Legislaturperiode eine Dynamisierung stattfinden kann? So dass ähnlich wie in anderen Bundesländern oder auch bei der gesetzlichen Rente der Betrag des Sinnesbehindertengeldes ebenfalls dynamisch angeglichen wird?
  1. Das Sinnesbehindertengesetz des Freistaates Thüringen berücksichtigt Blinde, Gehörlose und Taubblinde mit einen Nachteilsausgleich. Andere Bundesländer gehen in ihren Ausgleichskatalog weiter und berücksichtigen hochgradig Sehbehinderte ebenfalls mit einen Nachteilsausgleich.

Frage:

  • Wie steht ihre Partei dazu und können Sie in der nächsten Legislaturperiode für ein Sehbehindertengeld für hochgradig Sehbehinderte eintreten?

Leichte Sprache – Broschüre: Der Schwer-Behinderten-Ausweis – Was ist das?

Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis? Wie ist ein solcher Ausweis zu bekommen? Welche Informationen sind darin enthalten und welche Vergünstigungen entstehen aus dem Besitz einer solchen Karte? Antworten auf Fragen wie diese finden sich in der neuen Broschüre „Der Schwer-Behinderten-Ausweis – Was ist das? Informationen in Leichter Sprache“.

Das 34-seitige, umfangreich illustrierte Heft kann auf der Internetseite des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bestellt werden. Außerdem steht dort eine Download-Version des barrierefreien Dokuments zur Verfügung.

Corona-Schutzimpfung

Aktuelle Informationen zum Stand der Impfungen / Covid 19. 

Am 26.02.2021 informierte die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT), dass mit Blick auf weitere Lieferankündigungen des Herstellers AstraZeneca am 1. März, um 12:00 Uhr, die Terminvergabe bei den unter 65-Jährigen auch für die nächste Priorisierungsgruppe (Unterpriorisierung 2.2) geöffnet wird. Termine sind sowohl noch für das Wochenende, 6./7. März, frei als auch für die Impfzentren in Erfurt und Gera, die am 10. März öffnen werden.

Damit können ab Montag, 01.03.2021, 12:00 Uhr, auch die folgenden Personengruppen Impftermine für den Zeitraum ab 6. März vereinbaren (Unterpriorisierung 2.2):

  • Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen
    • von pflegebedürftigen Personen über 70 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen, die nicht in einer Einrichtung leben
    • von schwangeren Personen

Natürlich können sich auch Personen unter 65 Jahren der Priorisierungsstufen 1 und 2.1 weiter für einen Impftermin anmelden.

Eine Übersicht, wer nach der aktuellen Priorisierung impfberechtigt ist, ist auch auf der Internetseite unter https://www.tmasgff.de/covid-19/impfreihenfolge zu finden.

Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Menschen mit Vorerkrankungen ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine Impfung nachweisen können. Betroffene können diese Bestätigung auch telefonisch beim betreuenden Arzt/bei der betreuenden Ärztin anfordern und sich dann per Post zuschicken lassen. Inwieweit der Arzt für die Ausstellung des erforderlichen Attestes eine Gebühr erheben kann, ist noch nicht bekannt.

Weitere Informationen dazu, in welcher Form Berechtigungsnachweise für die Impfungen erbracht werden müssen, finden Sie hier: https://www.tmasgff.de/covid-19/faq/impfung.

Quelle: Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband (Der Paritätische) Landesverband Thüringen e. V.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Bundesregierung

Wer wird wann geimpft? Das ist die Reihenfolge bei der Corona-Impfung die Sendung BRISANT der ARD erklärt auf Ihrer Internetseite, wer zuerst geimpft wird.

Hier finden Sie die Neufassung der Impfverordnung als PDF

Tag des weißen Stockes 2020

Weisser Stock auf Leitlinien

Weltweit nutzen Blindenverbände den 15. Oktober 2020 als Tag des weißen Stockes, um auf die Situation blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam zu machen. Am 15. Oktober 1964 übergab US-Präsident Lyndon B. Johnson in einem symbolischen Akt Langstöcke an Menschen mit Blindheit und starker Sehbehinderung, was als Beginn des systematischen Orientierungs- und Mobilitätstrainings gilt.

Die Idee, die blinden Menschen mit einem weißen Stock als Schutz- und Erkennungszeichen zu versehen, entstand 1930 in Paris und wurde 1931 in die Tat umgesetzt. Schöpferin dieser Idee war Guilly d’Herbemont, die am 7. Februar 1931 in Anwesenheit mehrerer Minister und Vertreter von Blindenorganisationen die ersten weißen Stöcke überreichen konnte. Der weiße Stock wurde somit offiziell als Schutz und Erkennungszeichen blinder Menschen anerkannt.
Im Jahre 1969 riefen die Vereinten Nationen den „Internationalen Tag des Weißen Stockes“ ins Leben, welcher jeweils am 15. Oktober begangen wird. In den darauf folgenden Jahren erlebte der weiße Stock eine neue Entwicklung. Mit dem sogenannten Langstock und entsprechendem Mobilitätstraining konnten nun vermehrt blinde und sehbehinderte Menschen die große Herausforderung des Straßenverkehrs in Angriff nehmen.

Bundesweite Woche des Sehens

Pressefoto der Woche des Sehens - Die Zukunft im Auge behalten

Für Menschen ohne Sehbehinderung ist es oft schwer vorstellbar, wie man Alltagssituationen mit einer Sehbeeinträchtigung wahrnimmt. Wie finde ich mit „Tunnelblick“ meinen Weg durch einen Bahnhof? Woche des Sehens „Zug in Sicht“ macht es erlebbar.

Wie kann ich einen Fahrkartenautomaten bedienen, wenn ich sehr verschwommen sehe? Das neue Online-Spiel der Woche des Sehens „Zug in Sicht“ macht es erlebbar.
Am Spielbeginn stehen drei unterschiedliche Seheinschränkungen zur Auswahl. Anschließend bewegen sich die Spielenden mit dem Blickwinkel der gewählten Beeinträchtigung durch eine virtuelle Bahnstation. Ziel ist es, „unfallfrei“ den Zug zu erreichen. Wer möchte, kann das Spiel danach mit einer anderen Seheinschränkung spielen und sich so die Unterschiede buchstäblich vor Augen führen.
„Zug in Sicht“ steht ab dem 8. Oktober auf www.woche-des-sehens.de/spiel zur Verfügung und kann direkt im Browser gespielt werden.

Miteinander die Zukunft im Auge behalten

Die Woche des Sehens 2020 beginnt am 8. Oktober mit dem „Welttag des Sehens“ und endet mit dem internationalen „Tag des weißen Stocks“ am 15. Oktober. Das diesjährige Motto lautet „Die Zukunft im Auge behalten“. Gemeinsam mit Organisationen aus den Bereichen Selbsthilfe, Augenmedizin und Entwicklungszusammenarbeit lädt Schirmherrin Gundula Gause dazu ein, sich rund um die Themen Blindheit und Sehbehinderung zu informieren und zu engagieren.

Vielfalt trotz Corona

Trotz Pandemie sind in der 19. Ausgabe der Aktionswoche unterschiedlichste Veranstaltungen geplant. Das Spektrum reicht von Vorträgen und Hilfsmittelvorstellungen über Sehtests bis zum Hörfilmkino.
Bei allen Aktionen steht der Gesundheitsschutz an erster Stelle. Über eventuell notwendige Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie informiert die Webseite der Kampagne unter www.woche-des-sehens.de/corona.
Durch die Corona-bedingten Einschränkungen sind in diesem Jahr Internet- und Telefonaktionen in den Fokus gerückt. In Onlinevorträgen können sich Teilnehmende zum Beispiel über Augenerkrankungen informieren oder lernen, barrierefreie Dokumente zu erstellen. In Telefonaktionen beraten sehbehinderte Menschen zum Leben mit einer Seheinschränkung.
Der Veranstaltungskalender auf www.woche-des-sehens.de/veranstaltungen hilft dabei, Angebote in der eigenen Region oder Online- und Telefonaktionen zu finden.

Die Partner der Woche des Sehens

Getragen wird die Woche des Sehens von der Christoffel-Blindenmission, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands, dem Deutschen Komitee zur Verhütung von Blindheit, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf sowie der PRO RETINA Deutschland. Unterstützt wird sie zudem von Aktion Mensch und ZEISS.

30 Jahre Berufsförderungswerk Halle (Saale) – Das Jubiläum wird virtuell gefeiert

Das Berufsförderungswerk in Halle (Saale) kümmert sich seit 30 Jahren um die Belange von Menschen mit Seheinschränkungen, genauer gesagt um die Sicherung des vorhandenen Arbeitsplatzes bzw. um eine Neuorientierung in einen leidensgerechten Beruf. Die seit 1991 bestehende Institution feiert vom 24. bis 30. September dieses Jubiläum gemeinsam mit allen Interessierten – natürlich virtuell.

„Flexibel mit den Situationen umgehen, neue Wege finden, streiten, gestalten, diskutieren und dies auf Augenhöhe und mit Respekt. Dies zeichnet unser Tun auch im Jubiläumsjahr 2020 aus.“, erklärt Kerstin Kölzner, Geschäftsführerin des Berufsförderungswerks (BFW) Halle (Saale). Deshalb ist es selbstverständlich, das 30-jährige Jubiläum mit einer virtuellen Festwoche coronakonform zu begehen. Unter www.bfw-halle.org werden den interessierten Webseitenbesuchern ab dem 24.09.2020 täglich Kurzfilme und Beiträge zur Arbeit des BFW Halle (Saale), den Möglichkeiten einer beruflicher Rehabilitation bei
Seheinschränkung, Sehbehinderung oder Blindheit sowie allgemeinen Tipps rund um den Berufsalltag präsentiert. Am Ende erwartet den Besucher ein attraktives Gewinnspiel.

Sehprobleme können unterschiedliche Ursachen, Auswirkungen und Prognosen haben und damit auch ganz verschiedene visuelle und psychische Belastungen am Arbeitsplatz mit sich bringen. Selbst Seheinschränkungen die noch nicht den Grad einer Behinderung aufweisen, können die berufliche Leistungsfähigkeit massiv beeinträchtigen. Ziel der
beruflichen Rehabilitation ist es, die visuelle Belastung auf ein Minimum zu reduzieren oder durch blindentechnische Hilfen zu eliminieren. Betroffene im erwerbsfähigen Alter erhalten durch das BFW Halle (Saale) das nötige Knowhow, um im aktuellen Beruf weiter tätig zu
bleiben und so den Arbeitsplatz langfristig zu sichern oder durch eine leidensgerechte Umschulung im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Einen Antrag auf sogenannte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (kurz LTA) kann prinzipiell bei jedem Rehabilitationsträger gestellt werden. Individuelle Hilfe erhalten Betroffene im Rahmen einer beruflichen
Rehabilitation beispielsweise durch eine berufsbezogene Hilfsmittelausstattung (z.B. optisch und elektronisch vergrößernde, blindentechnische oder lichttechnische Hilfsmittel), durch Erlernen visuell entlastender Arbeitstechniken (etwa mauslose PC-Bedienung) oder
einer Auffrischung beruflicher Kenntnisse. Eine Reha-Assessment klärt im Vorfeld entsprechend die individuellen Bedürfnisse und persönlichen Voraussetzungen ab. Wenn der aktuelle Beruf aufgrund der Seheinschränkung keine Perspektive mehr bietet oder schlichtweg zu gefährlich geworden ist, kann der Betroffene im BFW Halle (Saale) auch eine Umschulung in ein bürobezogenes, kaufmännisches, verwaltendes oder dem Gesundheitswesen zuzuordnendes physio-therapeutisches Berufsfeld beginnen. Diese schließt mit einer staatlich anerkannten IHK-Abschlussprüfung oder einem Fachschulabschluss und der Betreuung bei der Bewerbungsphase ab.

J. Stemmler
Leiter Reha- und Integrationsmanagement,
Marketing & Vertrieb

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Berufsförderungswerk Halle (Saale) gGmbH
Berufliches Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte
Bugenhagenstraße 30 – 06110 Halle (Saale)

Telefon: 0345 1334-0
Fax: 0345 1334-333
E-Mail: info@bfw-halle.de
www.bfw-halle.de

Beratung unter Corona-Bedingungen

die Beratungsstellen des BSVT sind, auf Basis der Verordnungen zum Umgang mit Corona, für persönliche Beratungen wieder geöffnet.

Für die persönliche Beratung sind Schutzvorkehrungen getroffen:

  • vorab die Beratungsstelle telefonisch oder digital kontaktieren, um die Vorgehensweise abzustimmen
  • wir bitten Ratsuchende, einen Mund-/Nasenschutz zu tragen
  • Maximal zwei Personen pro Beratungsbesuch
  • Handdesinfektionsmittel im Eingangsbereich unbedingt nutzen
  • Mindestabstand beachten, mindestens 1.5 Meter zu anderen Personen

Nach wie vor wird Beratung auch per Telefon und Online angeboten. Alle Veranstaltungen, Gruppentermine und Treffen unabhängig vom Veranstaltungsort bleiben bis auf Weiteres untersagt.

Bitte bleiben Sie gesund.