Kategorie: Uncategorized
Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern und der BAR: Erfurter Erklärung verabschiedet
Zum Abschluss ihres 64. Treffens am 3. und 4. November haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer „Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030“ Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt gestellt und Wege dorthin aufgezeigt. Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es verstärkter Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes bedarf.
Jürgen Dusel dazu: „1,3 Millionen schwerbehinderte Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sie machen jeden Tag einen guten Job. Es ist ein Vorurteil, dass Menschen mit Behinderungen nicht leistungsfähig sind, ich bin der festen Überzeugung: Es gibt keinen einzigen Arbeitsplatz, der nicht von einem Menschen mit Behinderung gut ausgefüllt werden kann – wenn die Rahmenbedingungen stimmen.“ Dusel weiter: „Um Wege in eine gute Beschäftigung zu ermöglichen, müssen sowohl der Gesetzgeber als auch die Arbeitsverwaltung im Blick haben, dass Menschen mit Behinderungen zunächst einen Anspruch auf Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Darüber hinaus muss sich die Situation für Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten deutlich verbessern. Deswegen ist es gut, dass die Bundesregierung beispielsweise das Entgeltsystem reformieren will – das ist längst überfällig. Weitere Maßnahmen haben wir gestern und heute in Erfurt diskutiert.“
Joachim Leibiger, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen des Freistaats Thüringen, wies auf jahrelange Debatten über die Zukunft der Werkstätten mit Behinderung hin. Es sei „Zeit, mutige Schritte zu gehen, die die Menschen mitnehmen und gleichzeitig zu mehr Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt führen. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollten sich weiterentwickeln. Den Inklusionsbetrieben könnte zukünftig eine zentralere Rolle zukommen. Es muss die Vision eines inklusiven Arbeitsmarktes 2030 verfolgt werden“, so der Landesbeauftragte.
An der Tagung nahmen zudem hochrangige Gäste teil: neben dem Ministerpräsidenten Bodo Ramelow auch die Präsidentin des Thüringer Landtags Birgit Pommer. Zahlreiche Fachvorträge rundeten das Programm ab.
Die Forderungen der Erfurter Erklärung beziehen sich auf drei Bereiche:
- Werkstätten für behinderte Menschen
- Inklusionsbetriebe
- Inklusives Arbeits- und Sozialrecht
Die komplette Erfurter Erklärung vom 04. November 2022 finden Sie hier zum Download.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 15/2022 Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Thüringer Inklusionstag am Tag der offenen Tür des Thüringer Landtags am 3. September 2022
Der Inklusionstag wird ein vielfältiges Programm bieten. Neben Führungen durch den Landtag in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache wird es abwechslungsreiche Mitmachaktionen geben. Vorgesehen sind hier unter anderem Angebote wie Rollstuhlbasketball, ein Rollstuhlparcours, ein Alterssimulationsanzug und Mobilitätstrainings. Zudem stellen sich verschiedene Selbstvertretungsorganisationen sowie Vereine und Verbände mit ihren Beratungsangeboten vor, darunter auch der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e. V. mit seinem Beratungsmobil.
Nach einer Podiumsdiskussion zu aktuellen teilhabepolitischen Themen u.a. mit Abgeordneten aus den Fraktionen des Thüringer Landtags und der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Heike Werner, wird unter dem Motto „Gemeinsam MitEinander“ zudem der Thüringer Inklusionspreis verliehen.
Die wichtigsten Informationen inklusive Programmablauf und Veranstaltungsort können Sie den barrierefreien Flyer und dem Plakat entnehmen.
„Dresdner Positionen“ – Forderungen an die Bundesregierung
Zum Abschluss des 62. Treffens der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder am 14. und 15. Oktober 2021 in Dresden haben die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen heute in Form von »Dresdner Positionen« Forderungen für einen Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages verabschiedet.
Die Beauftragten fordern, dass bei den Koalitionsverhandlungen die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Politikfeldern Berücksichtigung finden. (Quelle: Pressemeldung der Beauftragten von Bund und Ländern zu den „Dresdner Positionen“)
„Dresdner Positionen“ v. 15.10.2021 im Wortlaut
Tag der offenen Tür des Berufsförderungswerkes Halle (Saale) gGmbH
Am 27.05.2021 findet der Tag der offenen Tür des BFW Halle (Saale) statt. Wenn auch coronabedingt virtuell – werden die Besucher*innen viele traditionelle Elemente des realen Tages der offenen Tür aus den vergangenen Jahren wiederfinden. Von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr steht eine Vielzahl multimedialer Informationen bereit. Treten Sie live in Dialoge mit den Kolleg*innen und Rehabilitand*innen aus den verschiedenen Abteilungen des BFW Halle (Saale), mit Anbietern von elektronischen und optischen Hilfsmitteln oder nehmen Sie an den Fachvorträgen teil. Alle Veranstaltungen laden Sie zur Interaktion ein. Zusätzliche Informationen gibt es in kleinen Filmen, Broschüren und Audiofiles.
Alles was Sie dazu benötigen, ist ein internetfähiges Smartphone, Tablett oder ein PC. Sie können sich über eine liebevoll gestaltete Geländekarte des BFW Halle (Saale) zu den einzelnen Events bewegen oder auch ganz traditionell per Benutzermenü.
Teilnehmen kann man am 27.05. ab 10:00 Uhr, indem man dem dann veröffentlichten Link auf unserer Homepage folgt, auf der dann auch der zeitliche Ablauf einsehbar ist. www.bfw-halle.de
Neue Servicenummern bei der Deutschen Bahn
die Deutsche Bahn hat zum 1. April 2021 ihre Servicenummern auf Berliner Festnetz-Rufnummern umgestellt. Somit sind Anrufe nun zum Ortstarif bzw. für Kunden mit Festnetz-Flat kostenfrei möglich.
Für die Planung und Buchung Ihrer Zugverbindungen ist die Servicenummer der Mobilitätsservice-Zentrale ab sofort unter Tel. 030 / 65 21 28 88 erreichbar (Stichwort „Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, DBSV“). Der Service ist Montag bis Freitag von 6:00 – 22:00 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8:00 – 20:00 Uhr erreichbar.
Sie können Ihre Reise darüber hinaus weiterhin auch jederzeit online buchen unter
https://vat.db-app.de/certify?event=184&language=de.
Die Deutsche Bahn hat darüber hinaus die folgenden weiteren Servicenummern geändert:
Allgemeine Servicenummer: Tel. 030 / 29 70 für Auskünfte über Fahrpreise und Fahrpläne sowie weitere Serviceleistungen der Deutschen Bahn und zur BahnCard.
Servicenummer Fundsachen: Tel. 030 / 58 60 20 90 9 zur Meldung von im Zug oder Bahnhof verlorene oder gefundene Gegenstände.
Servicenummer Fahrgastrechte: Tel. 030 586 02 09 20 mit Informationen zu Fahrpreiserstattungen im Rahmen der EU-Fahrgastrechteverordnung.
Resolution des BSVT e.V. (Wahlprüfsteine)
Wahlprüfsteine in Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahlen 2021
- 80% der Informationen in unserer Gesellschaft werden über das Auge aufgenommen. Ein Blinder hat somit große Einschränkungen hinzunehmen! Die Teilhabe für Blinde und hochgradig Sehbehinderte am Leben ist daher oft nur eingeschränkt möglich. Ein selbstbestimmtes Leben ist jedoch das Ziel des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Mit der Ratifizierung am 26.März 2009 gilt dieses Übereinkommen auch innerstaatlich als Bundesrecht. Dabei ist die Schaffung von Barrierefreiheit in allen Bereichen eine Grundvoraussetzung. Für Blinde ist besonders die Barrierefreiheit im Kommunikationsbereich (Internetseiten und mobile Anwendungen) wichtig.
Frage:
- Wie unterstützen Sie als Kandidat für den Thüringer Landtag konkret diesen Prozess, insbesondere bei der Verwirklichung des Thüringer Maßnahme planes zur Umsetzung der UN-BRK?
- Es gibt 9 Arbeitsgruppen (AG), in welcher Arbeitsgruppe haben Sie bisher mitgewirkt und wie wird die weitere Arbeit zur Schaffung von Barrierefreiheit in ihrer Partei organisiert?
- Unser Verband setzt sich mit vielen ehrenamtlich arbeitenden Mitgliedern für die Inklusion behinderter Menschen in unserem Land ein. Dafür sind, ebenso wie in den Parteien, komplexe organisatorische und logistische Strukturen notwendig. Diese Organe und Gremien der Vereine bestehen fast immer ausschließlich aus Menschen, die an derselben Behinderung leiden, wie diejenigen für die sie sich einsetzen. Trotz Verwendung moderner Hilfsmittel bleiben in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit der Vorstände wesentliche Bereiche offen, die aufgrund der Behinderung nicht möglich sind. Dabei leisten gerade diese Vorstände mit ihrer Arbeit einen bedeutenden Beitrag dafür, dass viele behinderte Menschen, unabhängig der Mitgliedschaft in den Vereinen, besser ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wahrnehmen können. Leider gibt es hier eine Lücke in der Versorgung mit der Arbeitsassistenz, da die Vorstandstätigkeit durch behinderte Menschen unzureichend geregelt ist. Dadurch erhalten diese ehrenamtlich arbeitenden Vorstände zurzeit keinerlei Unterstützung als Ausgleich zu ihrer Behinderung, im Sinne einer Arbeitsassistenz.
Frage:
- Stimmen Sie mit unserer Meinung überein, dass dieser Zustand nicht länger tragbar ist?
- Wird sich Ihre Partei für eine Arbeitsassistenz von Vereinen mit anerkannt behinderten Vorständen einsetzen?
- Wie könnte ein Modell aussehen, eine Arbeitsassistenz für Vereine mit behinderten Vorständen zu realisieren?
- Es ist derzeit eine Förderung von 70% der Personalkosten der überregionalen Beratungsstellen über die GFAW und ein Eigenanteil von 30% zutragen. Bisher wurde über die Blindenstiftung dieser Eigenanteil getragen. Die Erträgnisse der Stiftung werden überwiegend für eigene Personal- und Sachkosten aufgewendet und stehen nur noch zu einem geringen Anteil zur Kofinanzierung für die Beratungstätigkeit zur Verfügung.
Die Förderung durch die GfAW beläuft sich stets auf einen bestimmten Bewilligungszeitraum von einem Jahr. Auch wenn beide Personalstellen der ÜBS Heilbad Heiligenstadt und ÜBS Ostthüringen über einen unbefristeten Arbeitsplatz verfügen, so sind beide Personalstellen von den Fördermittelgebern abhängig.
Frage:
- Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Überregionalen Beratungsstellen (ÜBS) Heilbad Heiligenstadt und Ostthüringen so zu unterstützen, dass eine gewisse Planungssicherheit sowohl für den Gesamtverband und dessen Mitglieder, als auch für die Angestellten der oben genannten Beratungsstellen vorhanden ist?
- Die derzeitig gültigen Richtlinien zur Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Förderung von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Thüringen, fördert nur die Personalkosten bei Beratungsstellen. Für Sinnesbehinderte, besonders Blinde ist es im Ehrenamt nicht möglich das Rechnungswesen, die Finanzbuchhaltung oder die Lohnbuchhaltung selber zu erledigen oder entsprechend des Vereinsrechtes zu kontrollieren.
Aus der Richtlinie:
„2 Gegenstand der Förderung…
Gefördert werden unter 1.2 notwendige Sachausgaben der geschäftsführenden Stelle eines Verbandes oder Vereines und unter 1.3 notwendige Sach- und Personalausgaben der Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen.“
Warum werden keine Personalkosten für die geschäftsführende Stelle gefördert. Hier kann mit geringem Aufwand die Richtlinie geändert werden.
Frage:
- Können Sie sich eine Änderung der Richtlinie vorstellen und wie kann kurzfristig eine Lösung herbeigeführt werden?
- Das Bundesland Thüringen zahlt den blinden Menschen das Landesblindengeld im Rahmen des Sinnesbehindertengesetzes. Dies beträgt monatlich 400,00 €. Dafür sind die Betroffenen sehr dankbar, da ja so doch ein finanzieller Spielraum für blindenspezifische Ausgaben vorhanden ist. Im nationalen Vergleich liegt die Höhe des Blindengeldes von Thüringen etwa im unteren Mittelfeld.
Frage:
- Wäre es möglich die Errungenschaften des Landesblindengeldes so auszubauen, dass ab der nächsten Legislaturperiode eine Dynamisierung stattfinden kann? So dass ähnlich wie in anderen Bundesländern oder auch bei der gesetzlichen Rente der Betrag des Sinnesbehindertengeldes ebenfalls dynamisch angeglichen wird?
- Das Sinnesbehindertengesetz des Freistaates Thüringen berücksichtigt Blinde, Gehörlose und Taubblinde mit einen Nachteilsausgleich. Andere Bundesländer gehen in ihren Ausgleichskatalog weiter und berücksichtigen hochgradig Sehbehinderte ebenfalls mit einen Nachteilsausgleich.
Frage:
- Wie steht ihre Partei dazu und können Sie in der nächsten Legislaturperiode für ein Sehbehindertengeld für hochgradig Sehbehinderte eintreten?